• LudEE ist dafür
    +1

    Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz) §7 (Genehmigungspflicht) (4) Mit den Zielen dieses Gesetzes vereinbar und insofern frei von einer Genehmigungspflicht nach Absatz 1 sind: 3. die Pflanzung von solitären Obstbäumen und solitären Flurgehölzen im Äußeren Wiesenring

    Das bedeutet, es kann ohne Genehmigung ein Apfelbaum gepflanzt werden (sofern er sich im Außenring befindet). Da keine Genehmigung erforderlich ist, kann die Pflanzung von jedem Bürger jederzeit vorgenommen werden.

  • cylleru ist dafür
    +1

    Fallobstwiese mit einzeln stehenden Obstbäumen im Außenbereich wäre optimal und würde den optischen Eindruck kaum verändern.

  • otto-panini ist dagegen
    -1

    das visuelle Erlebnis ist, dass hier ausnahmsweise mal keine Bäume im Blick stehen!