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Positionen der Gemeinschaftsgärten /Pionierprojekte auf dem Tempelhofer Feld


Im Juli und August 2014 haben der "Stadtteilgarten Schillerkiez" und das "Allmende-Kontor" ein Postionspapier zur weiteren Entwicklung nach dem Volksentscheid verfasst, in dem wir unsere Postionen darlegen. Es wurde an die zuständigen Institutionen versandt.


Positionen der Pionierprojekte auf dem Tempelhofer Feld zur Ausgestaltung des ThFG (Tempelhofer Feld Gesetz) im Bereich der Allmende-Gärten an der Oderstrasse:

  • Die Gemeinschaftsgärten sind ein Ort der informelle Wissensvermittlung und stellen unregelmäßig vielfältige Bildungsangebote kostenlos zur Verfügung (Anbaumethoden, Lebensmittelproduktion, Ökosystem) .

  • Die Gärten sind Ausgangspunkt für zivilgesellschaftliches Engagement in der partizipativen Gestaltung und Pflege des öffentlichen Raumes und leisten einen wichtigen Beitrag als Forum der Begegnung für die Nachbarschaft, jenseits des alltäglichen Nebeneinanders.

  • Die Gemeinschaftsgärten leisten durch die gestalterische Teilnahme einen entscheidenden Beitrag zum respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit den Grünflächen. Die Pflege- und Erhaltungskosten für die öffentliche Hand in den Bereichen der Gärten werden dadurch deutlich reduziert.

  • In den Gärten entstehen interkulturelle und generationsübergreifenden Lern- und Wirkungsgemeinschaften, die einen entscheidenden Beitrag für den gesellschaftlichen Austausch und die lokale Solidarität leisten.

  • Die Gärten schaffen neben dem direkt für die Nachbarschaft wirksamen Erholungswert einen auch überregional attraktiven und für städtische Verhältnisse einmaligen Erfahrungsraum.

  • Die Gärten sind durch ihre bundesweite Bekanntheit durch Presse und Medien ein Modell- und Vorbildprojekt für innovative, gemeinschaftliche und inklusive Formen der Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes.

Um diese vielfältigen sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Funktionen in ihrer gesamten Bandbreite nachhaltig erfüllen zu können, bitten wir die Senatsverwaltung und hier speziell die Oberste Naturschutzbehörde als nach dem Gesetz zuständige Stelle für die Entwicklung des Feldes um aktive Unterstützung. Für den uneingeschränkten Fortbestand der zahlreichen Funktionen und Aktivitäten der Gemeinschaftsgärten sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:

  • Erlassen der Nutzungsgebühr und langjährige Nutzungsverträge

  • zusätzliche Einrichtung von Toilettenhäuschen

  • Übernahme der Kosten von Bodenuntersuchungen zur Aufhebung des Grabeverbotes und Ermöglichung von Maßnahmen zur behutsamen Bodenverbesserung

  • das Ausschreiben weiterer Pionierprojekte speziell zur Betreuung von Kindern im äußeren Wiesenbereich

  • zur Verfügungstellen eines beispielhaften umweltpädagogischen Lernorts durch Bereitstellen von Angeboten mittels Finanzierung von Betreuungspersonen innerhalb der Pionierprojekte

  • Aufhebung des Einnahmeverbots für Pionierprojekte und Gestatten von Veranstaltungen wie Bauernmärkten,Samentauschbörsen,geführten Touren durch die Projekte und ähnlichem

  • Erhaltung und Nutzung der Schaustellen-Container durch die Pionierprojekte – (mit der Verwaltung) gemeinsames Beantragen von entspr. EU-Projekten zur Finanzierung der oben genannten Entwicklungsarbeiten

  • Neuverhandlung über flexiblere Rahmenbedingungen für die Pionierprojekte bezüglich der Nutzungszeiten und das Ermöglichen zu besonderen Gelegenheiten Feuerstellen oder kleine Grillplätze in den Pionierprojekten zu betreiben.


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