• maxi ist dafür
    +2

    Dieser Aufforderung kann ich mich nur anschließen. Im Gesetz steht nichts davon, dass der Senat eine unmoderierte Ideensammlung durchführen möge, sondern im Gesetz steht, dass er einen Entwicklungs- und Pflegeplan zu erstellen hat unter Beteiligung der Bevölkerung. Dies setzt zunächst voraus, dass der Senat die unter Anlage 3 des Gesetzes formulierten Grundlagen schafft und bürgernah vermittelt. Meiner Meinung nach kann eine qualifizierte Bürgerbeteiligung erst dann starten, wenn den Bürgern dieser Stadt ein bürgernah aufbereiteter Arbeitsstand bzw. Vorentwurf eines EPPs als Beteiligungsgrundlage vorliegt.

    • LudEE ist dafür
      +1

      Richtig. Dies ist die Grundlage für die weitere Planung.