Achiv: Leitbild (älterer Entwurf)

Grundlage ist das Das Tempelhofer Feld Gesetz, vom 24.06.2014

(1) „Ziel dieses Gesetzes ist es, die wertvollen Eigenschaften des Tempelhofer Feldes und die darauf beruhenden Funktionen dauerhaft zu erhalten und vor Eingriffen, welche sie gefährden oder verändern können, zu schützen. (2) Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen 1. seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, 2. der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, 3. seines Nutzens für die Erholung, 4. seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“

Rahmen

Aufgabenstellung Anlage 3, Beschreibung der Maßnahmen, Punkt1. „Für das Gesetz ist ein Entwicklungs- und Pflegeplan unter Partizipation der Bevölkerung aufzustellen, der die Belange der im Gesetz definierten Schutz-, Erhaltungs-, Bewahrungs- und Pflegezwecke sowie Entwicklungsziele beinhaltet, die naturschutzfachlichen Belange regelt und organisiert und als Basis für die Umsetzung der Freizeitaktivitäten und Nutzungsansprüche der Bevölkerung dienen kann.“ Entwurf: AHG 18.02.2015, THFG, EPP, Verfahrenskoordination, Stand 11.02.2015

Leitbild

(Arbeitsgruppe vom 02.04.15, gemeinsame Überarbeitung 03.04.-10.04.15 Danny, Thomas, Sofia, Victor, Edith)

Das Leitbild soll allen Beteiligten bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung (EPP) und dem Erhalt des Gesetzes eine Orientierung auf Basis von Werten und Verhaltensstandards geben.

--> Das Feld ist ein Freiraum der kreativen Ermöglichungskultur

Das heißt:

  • Die Geschichte des Feldes wird gewürdigt und als Ort der Metamorphose (Wandlung) berücksichtigt.

  • Das Feld ist ein Experimentierfeld für gesellschaftliche und zukunftsgerechte Innovationen.

  • Es ist ein Modell der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft (Bewohner, Interessierte und Nutzer) in Augenhöhe mit der Verwaltung.

  • Das Feld ist als Gemeingut dauerhaft zu erhalten.

  • Der Zugang zum Feld ist für alle unentgeltlich und gleichberechtigt.

--> Gleichberechtigung ist das Prinzip der Beteiligung

Das bedeutet:

  • Gleichberechtigt kann jede Person im Rahmen des Gesetzes die eigene Kreativität leben und sich aktiv in die Beteiligungsprozesse, der Entwicklung und Fortschreibung des EPP, sowie bei der Gestaltung und Nutzung (Erholung, Freizeit, Sport, Kultur) der Freiflächen einbringen.

  • Die Bedürfnisse der unterschiedlichen Interessensgruppen (Kinder, Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen und Interkulturelle) sind gleichberechtigt.

  • Unterschiedliche Kommunikationsformen im Beteiligungsverfahren, offline und online, sind miteinander verknüpft.

  • Die Nutzung durch Projekte unterliegt nicht-kommerziellen Kriterien.

--> Alle Prozesse* unterliegen der Transparenz und einem möglichst hohen Grad der Reversibilität. * (EPP, Beteiligungsverfahren, Projekt-Durchführungen)

Das heißt:

  • Frühzeitige Information und Kommunikation durch Verwaltung an die Zivilgesellschaft. (Interessens- und Anspruchsgruppen)

  • Alle Entscheidungsfindungen, Entscheidungen und Verwaltungsakte, sowie Verträge (unter Berücksichtigung IFG § 6 und 7) müssen nachvollziehbar und öffentlich einsehbar sein.

  • Offenlegung des Budget- und Wirtschaftsplans sowie der Mittelausgabe.

  • Alle Aktivitäten werden evaluiert und im THF-Forum diskutiert.

--> Alle Prozesse beinhalten eine langfristige Verantwortung

Das heißt:

  • Die Freiflächen dürfen nicht dauerhaft verbraucht werden.
  • Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Feld werden generationsübergreifend (Zukunftsgerecht und unter Berücksichtigung der Interessen/Bedürfnisse der nachfolgenden Generationen) aufrechterhalten.
  • Diesen Ort und das THF – Gesetz zu wahren sollte unser aller Anliegen sein.

--> Integrität und Vertrauen sind Grundhaltungen aller Beteiligten

Das bedeutet:

  • Nutzung, Gestaltung und Beteiligungsverfahren genießen das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens.