Archiv: Freizeit, Erholung, Sport

Zwischenergebnisse der thematischen Werkstatt zu den Themen Freizeit, Erholung und Sport.

(Ergebnisse der Thematischen Werkstätten vom 18. Mai (Freizeit und Erholung), 1. Juni (Sport) sowie teilweise 8. Juni (Geschichte und Gedenken), Stand: 25.6.2015

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Raumnutzungswerkstatt (14.07.2015) Raumnutzungswerkstatt (14.07.2015)

I. Schutz- und Erhaltungsziele nach ThFG

II. Grundlagen und Leitlinien

III. Ergebnisse der thematischen Werkstätten

  1. Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität für Freizeit, Erholung und Sport

  2. Spielen auf dem Tempelhofer Feld

  3. Sport auf dem Tempelhofer Feld

  4. Nutzungskonflikte und Gestaltung Eingänge

  5. Gastronomie

  6. Hunde auf dem Tempelhofer Feld

Hinweis: noch nicht enthalten sind die Themen Veranstaltungen, (bürgerschaftliche) Projekte sowie Kunst & Kultur

I. Schutz- und Erhaltungsziele nach ThFG: Auszug aus § 3 ThFG Gegenstand des Schutzes und der Erhaltung: (3) Der Erholungswert des Tempelhofer Feldes für die Menschen ergibt sich aus der sinnlichen Wahrnehmung der Landschaft, den barrierefreien und von motorisierten Verkehrsmitteln unbeeinträchtigten Bewegungsmöglichkeiten über große Entfernungen auf befestigten und unbefestigten Flächen, den damit verbundenen Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung im Rahmen der anderen Schutzziele und der ausnahmslosen und unentgeltlichen Zugänglichkeit für alle Personen und sozialen Gruppen.

II. Grundlagen und Leitlinien Grundlagen werden derzeit noch aufgearbeitet, Hintergrundinfos zu diesem Thema s. unter Dokumention der Infoveranstaltungen. Leitlinien: Maßnahmen zur Erhöhung Aufenthalts- und Nutzungsqualität für Freizeit, Erholung, Sport primär im Äußeren Wiesenring (vgl. § 7 ThFG). Bewahrung des einzigartigen Charakters des Tempelhofer Feldes als offene Wiesenlandschaft und der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, keine Parzellierung für einzelne Nutzungsansprüche, Freiraum für Bewegung und Begegnung sichern.

III. Ergebnisse der Werkstätten

1. Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität für Freizeit, Erholung und Sport

(1) Da ein hoher Bedarf nach Sitzgelegenheiten auf dem Tempelhofer Feld besteht, ist die Schaffung zusätzlicher Sitzmöglichkeiten ein vordringliches Thema. 50 neue Sitzbänke sollen bereits im Sommer 2015 auf dem Feld platziert werden (gegen Ende der Sommerferien). Diese werden von der Grün Berlin GmbH beschafft. Kriterien sind: freistehend, standfest, Betonguss, mit Lehne, Beachtung der Verkehrssicherungspflicht (vorgeschlagen wurde auch, zusätzliche rot-weiße Schrammborde zu beschaffen). Die Bänke sollen vor allem dort aufgestellt werden, wo momentan keine Sitzmöglichkeiten vorhanden sind bzw. an den im Beteiligungsprozess vorgeschlagenen Orten. Vorgeschlagen wurde auch, die auf dem Feld vorhandenen rot-weißen Schrammborde mit Holzauflagen sowie ggf. Lehnen zu ergänzen (vandalismussicher). Das Aufstellen weiterer Sitzgelegenheiten soll im Rahmen eines noch zu entwickelnden Gesamtkonzeptes erfolgen (einschl. Design der Sitzgelegenheiten, s.u.). Der Selbstbau von Bänken durch Bürgerinnen und Bürger trifft auf großen Zuspruch, allerdings sollten sich auch diese in das Gesamtkonzept einfügen. Zudem muss die Verkehrssicherungspflicht beachtet werden. Die Option kann insbesondere im Zusammenhang mit Pionierprojekten interessant sein, die die regelmäßige Kontrolle und Reparatur der Bänke übernehmen könnten.

Toi-Container

(2) Auf dem Tempelhofer Feld besteht zudem ein hoher und dringlicher Bedarf an zusätzlichen Standorten für Toiletten, insbesondere in den Sommermonaten. Zudem sind die vorhandenen Toiletten-Container nur für eine beschränkte Nutzungsdauer ausgelegt. Die bestehenden Toilettenstandorte bedürfen neben einer Sanierung teilweise auch der Erweiterung (insbesondere mehr Damentoiletten). Bei den zusätzlichen Standorten ist insbesondere auch der Bedarf für mehr Toiletten von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Zusätzliche Toiletten werden ferner von den derzeitigen Pionierprojekten gewünscht (teilweise große Entfernung zu den derzeitigen Standorten). Hinsichtlich neuer Standorte weisen SenStadUm und Grün Berlin GmbH darauf hin, dass jeweils ein hoher Erschließungsaufwand für Wasser, Abwasser und Strom zu berücksichtigen ist. Die Toiletten müssen auch „robust“ gegen Vandalismus sein. Die Standorte für zusätzliche Toiletten werden im weiteren Verlauf des EPP-Prozesses und in den Felddialogen diskutiert im Abgleich mit dem jeweiligen Erschließungsaufwand diskutiert. Für die Gestaltung soll partizipativ ein Rahmenkonzept erarbeitet werden (Ausschreibung, ggf. in Kombination mit weiteren Einrichtungen, s.u.). Angesichts der hohen Besucherzahl stoßen Vorschläge für Komposttoiletten oder Terra-Preta-Toiletten eher auf Zurückhaltung (wichtig ist insbesondere die Funktionalität). Allerdings können solche Anlagen ggf. im Rahmen von Projekten oder als temporäre Ergänzung (z.B. bei Veranstaltungen) getestet werden. Ferner wird eine intensivere und häufigere Toilettenkontrolle und -reinigung eingefordert. Die Grün Berlin GmbH weist darauf hin, dass an den Sommerwochenenden bei schönem Wetter die WC-Container bereits jetzt mit Reinigungspersonal besetzt sind.

(3) Trinkwasserbrunnen: Der Vorschlag, Trinkwasserbrunnen auf dem Tempelhofer Feld zu installieren, wird zwar breit unterstützt, ist aber problematisch, da er mit enormen finanziellem und technischem Aufwand verbunden ist. Trinkwasserleitungen sind auf dem Feld nur sehr eingeschränkt vorhanden (wird noch in einer Karte dargestellt). Zudem sind bei der Bereitstellung von Trinkwasser strikte Hygienevorschriften zu beachten, weshalb die Qualität regelmäßig in kurzen Abständen geprüft werden muss (wöchentlich). Als Alternative sollen insbesondere an den Toilettenstandpunkten Trinkwasserspender zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten so konzipiert werden, dass dort handelsübliche Trinkwasserflaschen aufgefüllt werden können.

(4) Schatten, Qualifizierung von Aufenthaltsbereichen: Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität wird von zahlreichen Nutzerinnen und Nutzern mehr Schatten gewünscht. Entsprechen der Ergebnisse der Thematischen Werkstatt Naturschutz sollen Bäume (insbesondere Obstbäume) auch im Äußeren Wiesenring nur sehr zurückhaltend gepflanzt werden, um den Charakter des Tempelhofer Feldes zu wahren und den Kaltluftabfluss nicht zu beeinträchtigen. Baumpflanzungen sollen daher primär in zu definierenden Aufenthaltsbereichen sowie ggf. entlang des äußersten Weges erfolgen (wird bei Feldbegehung vor Ort weiter entwickelt). Die Qualifizierung von Aufenthaltsbereichen als Orte der Ruhe und Besinnung, Liegewiesen und Orte der Kommunikation bzw. Bürgertreffs (einschl. Sitzgelegenheiten etc.) soll im Rahmen der Felddialoge konkretisiert werden (einschl. Gestaltung, für Schatten kommt neben der Pflanzung von Bäumen auch die Nutzung von Sonnensegeln etc. in Frage).

(5) Das Angebot an Grillplätzen wird prinzipiell als ausreichend erachtet. An Tagen, an denen die Grillplätze überlastet sind, toleriert die Grün Berlin GmbH bereits jetzt ein begrenztes Ausweichen auf benachbarte Standorte. Der Grillplatz an der Oderstraße führt zu erheblichen Belastungen der Anwohner in den Sommermonaten. Daher soll im weiteren EPP-Prozess eine Verlagerung dieser Fläche an einen geeigneteren Standort geprüft werden (z.B. südwestlich des bisherigen Standortes, unter Beachtung der vorherrschenden Windverhältnisse). Der Vorschlag hinsichtlich der Verwendung von Gasgrills stößt auf erhebliche Sicherheitsbedenken, bisher ist daher das Grillen mit Gas auf dem Feld verboten (offenes Feuer). Die Pflanzung zusätzlicher Bäume im Grillbereich wird abgelehnt, da davon auszugehen ist, dass diese kaum überleben würden. Um das Aufstellen von Sonnenschirmen zu erleichtern, könnten durch Grün Berlin ggf. Bodenhülsen im Bereich der Grillplätze eingebracht werden (so lange keine umfassende Untersuchung und ggf. Beräumung Kampfmittel/Altlasten vorgenommen wurde, sind Eingriffe in den Boden seitens der Besucher aus Sicherheitsgründen weiterhin verboten, s. Benutzerordung § 17).

(6) Belag von versiegelten Flächen verbessern: Um die vielfältige Nutzung für Freizeit und Sport zu sichern, muss der Belag auf vielgenutzten versiegelten und asphaltierten Flächen wie bisher schon im Rahmen der Unterhaltung regelmäßig ausgebessert werden – eine konkrete Festlegung der Flächen muss in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz und dem Naturschutz und in Abhängigkeit vom im EPP festgelegten Nutzungskonzept erfolgen (einschl. Festlegung Konversionsflächen). Eine Nutzung der Asphaltflächen zur Stromerzeugung stößt – auch wegen fehlender Konkretisierung des Vorschlags – eher auf Ablehnung.

(7) Die Ausweisung von expliziten Nichtraucherbereichen wird von der thematischen Werkstatt einhellig abgelehnt, ggf. Prüfung im Zusammenhang mit besonders qualifizierten Aufenthaltsbereichen (Spielflächen, Orte der Ruhe und Besinnung etc.).

(8) Der Inhalt und die Standorte von Infotafeln sowie die Beschilderung mit Piktogrammen muss bei den Themen Info-Konzept und Feld-/Parkmanagement näher diskutiert werden. Zudem sollte die BVG von SenStadtUm aufgefordert werden, die Beschilderung in den U-Bahnhöfen von „Tempelhofer Freiheit“ in „Tempelhofer Feld“ zu ändern.

(9) Beleuchtung versus Schutz der Dunkelheit: Die Ausweitung von zusätzlichen Lichtquellen auf dem Feld ist nach dem ThF-Gesetz nur eingeschränkt möglich. Zudem widerspricht eine Zusatzbeleuchtung dem Schutzcharakter des Feldes. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Beleuchtung von Wegen hängt insbesondere von der Entscheidung über die zukünftigen Öffnungszeiten ab (wobei auch darauf verwiesen wird, dass Grünanlagen sehr häufig nachts nicht beleuchtet sind). Insbesondere im Bereich der Eingänge soll geprüft werden, ob die Beleuchtung ggf. verbessert werden kann.

(10) WLAN Hotspots: die Schaffung von WLAN-Hotspots trifft auf grundsätzlich breite Zustimmung, derzeit soll eine WLAN-Antenne auf dem Flughafengebäude realisiert werden. Bei weiteren Gebäuden ist noch zu prüfen, ob hier WLAN-Hotspots eingerichtet werden können.

(11) Fahrradständer: Fahrradständer oder Fahrradbügel an den Eingängen müssen geprüft werden, sinnvoll sind sie ggf. auch im Bereich der Projektstandorte. Auf Ablehnung stoßen sie tendenziell am Start der Laufstrecken.

(12) Zusätzliche Müllbehälter, Müllmanagement: Bisher sind rund 90 Müllcontainer auf dem Feld vorhanden. Eine Platzierung zusätzlicher Müllcontainer muss von der Grün Berlin GmbH entsprechend des Bedarfs erfolgen. „Selbstorganisierte“ Müllbehälter werden von der Themenwerkstatt abgelehnt. Um das Flaschensammeln für Pfandsammler menschenwürdiger zu gestalten, sollten zusätzliche Behälter für Flaschen aufgestellt werden. Sinnvoll sind – wie in anderen Grünanlagen - Sensibilisierungsstrategien zum Thema Müll für die Nutzerinnen und Nutzer. Außerdem sind gemeinsame Putzaktionen vorstellbar (z.B. zweimal jährlich).

(13) Bei allen Planungen sind die Bedürfnisse aller Nutzergruppen einzubeziehen (z.B. Abstand Sitzgelegenheiten, Schattenplätze etc. für Menschen mit eingeschränkter Mobilität), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit.

(14) Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte ggf. ein Mobilitätsservice angeboten werden (z.B. Kutschen, Parkbahn).

Bank

(15) Gestaltung von Ausstattungsgegenständen: Bänke, Toiletten, Abfallbehälter, Kioske: Für die o.g. Ausstattungsgegenstände soll ein Gestaltungskonzept mit Bürgerbeteiligung entwickelt werden, welches sich insbesondere durch Vielfalt und Ideenreichtum auszeichnet. Das Gesamtkonzept soll und muss nicht einheitlich sein, sondern soll vielmehr als ein Leitfaden dienen. Das weitere Vorgehen dazu soll bei einer thematischen Werkstatt nach den Sommerferien auf Basis der Ergebnisse der Felddialoge und konkretisierter Vorschläge festgelegt werden (in Kombination auch mit weiteren Planungsaufträgen).

(16) Alte Gärtnerei zugänglich machen: Die Kampfmittel- und Altlastenproblematik, die Verkehrssicherungspflicht des Gebäudes und der Naturschutz sind grundsätzliche Fragen, die vor der weiteren Planung im Bereich Alte Gärtnerei geprüft werden müssen (vgl. Naturschutz). Im EPP wird daher der zukünftige partizipative Prozess für die Planung im Bereich der Alten Gärtnerei definiert, dazu liegen zahlreiche Vorschläge vor (Gartenarbeitsschule, Sportflächen, Wildnis, Projekte etc.)

2. Spielen auf dem Tempelhofer Feld

Breiter Konsens besteht hinsichtlich des Bedarfs an Spielflächen und Spielplätzen für alle Altersgruppen auf dem Tempelhofer Feld. Dazu zählen auch Angebote für Bewegungsspielräume, Fitness-Parcours o.ä., Spielfelder für Schach o.ä., Angebote für Erwachsene und Menschen mit Behinderung etc. (s. Vorschläge). Mögliche Standorte und Konzepte für Spielflächen sollen bei der Raumnutzungswerkstatt am 29.6.2015 sowie im Rahmen der Felddialoge diskutiert werden, um im Dialog mit verschiedenen Nutzergruppen Leitlinien für deren Gestaltung festzulegen. Für die weitere Gestaltung ist nach Abschluss des EPP eine Detailplanung erforderlich, die partizipativ erfolgen soll. Bei der Konzeption von Ausleihmöglichkeiten für Sportgeräte (s.u.) sollen auch Spielgeräte mit einbezogen werden. Die Erfahrungen insbesondere der Gemeinschaftsgärten zeigen, dass es auch notwendig ist, pädagogisch betreute Angebote für Kinder und Jugendliche anzubieten (u.a. „buddeln, bauen und basteln“. Die hier bestehende Nachfrage kann von den ehrenamtlichen Gemeinschaftsgärtnern nicht mehr aufgefangen werden. Es besteht Konsens darüber, dass die Finanzierung solcher Angebote nicht Aufgabe von SenStadtUm bzw. der Grün Berlin GmbH ist, sondern mit den für Kinder- und Jugendarbeit zuständigen Stellen geklärt werden muss.

Sport3. Sport auf dem Tempelhofer Feld

(1) Schließfächer für Freizeitsportler (unabhängig von Sportanlagen) müssen im Zusammenhang mit dem Gebäudekonzept und der Gestaltung der Eingangsbereiche geprüft werden, da sie in die bestehenden Gebäude oder Standorte für Toiletten, Gastronomie und/oder den Verleih von Sport und Spielgeräten integriert werden sollten. Um die Funktionsfähigkeit und den Schutz gegen Vandalismus sicherzustellen, muss dafür ein Betreiber gefunden werden (bedarf weiterer Vertiefung im Rahmen des EPP-Prozesses).

(2) Lagermöglichkeiten für Sportgeräte (z.B. Kiteschirme, Longboards etc.): Lagermöglichkeiten für Sportgeräte werden vielfach gewünscht, bedürfen aber – wie die Schließfächer – eines entsprechenden Konzeptes (Betreiber, Bestandsgebäude etc.), ggf. auch in Kombination mit dem Verleih von Spiel- und Sportgeräten. Zu prüfen ist die Umsetzbarkeit mobiler Lagermöglichkeiten (Abstellmöglichkeiten z.B. im Bereich des Flughafengebäudes).

(3) Duschen für Freizeitsportler: In Kombination mit dem Ausbau der Toilettenstandorte und der Nutzung der Bestandsgebäude ist auch der Bau von Duschen vorstellbar, allerdings stellt sich hier auch die Frage nach einem Betreiber. Bedarf einer weiteren Konkretisierung bei der weiteren Planung.

(4) Ausleihbare Sport-und Spielgeräte, Fahrradverleih, Rollstuhlverleih etc.: Zusätzliche Leihmöglichkeiten von Sport- und Spielgeräten etc. werden als grundsätzlich sinnvoll erachtet, neben möglichen Standorten (Raumnutzungswerkstatt) bedarf es auch hierfür eines Konzeptes für Betreiber (ggf. Ausschreibung). Der Bedarf wird im Rahmen der Felddialoge und des weiteren EPP-Prozesses konkretisiert.

(5) Professionelle Schulungs-/Trainingsangebote Kite-Schulen etc.: Die Thematik von (kommerziellen) Schulungs- und Trainingsangeboten auf dem Feld bedarf einer intensiveren Diskussion, um exklusive Flächenansprüche und eine Überlastung des Tempelhofer Feldes zu vermeiden. Die möglichen Anbieter von Schulungs- und Trainingsangeboten werden daher gebeten, ihre Vorstellungen zu konkretisieren. Der Bedarf an Lager- und Schulungsmöglichkeiten ist im Zusammenhang mit den Verleihangeboten zu diskutieren (einschl. Nutzung mobiler Lagermöglichkeiten). Auch die Vergabe einer entsprechenden Konzession für eine Kiteschule etc. müsste öffentlich ausgeschrieben werden.

(6) „Bolzplätze“ bzw. Ballspielwiese: Derzeit bestehende „Bolzplätze“ in den Wiesenbereichen sollen grundsätzlich weiterhin bestehen bleiben, bei Übernutzung sollen diese ggf. verlegt werden, damit sich die Grasnarbe erholen kann. Dabei muss die Vereinbarkeit mit dem Naturschutz gewahrt bleiben. Zudem wird vorgeschlagen, für den Aufbau von Netzen für Volleyball, Badminton (analog für andere Sportarten) auf Wiesen im Äußeren Wiesenring, ggf. Bodenhülsen in die Wiese einzubringen.

(7) Fitness-Parcours, Trimm-Dich-Pfad etc.: zusätzliche Fitness-Angebote werden grundsätzlich als sinnvoll eingestuft. Diese können ggf. im Zusammenhang mit Bewegungsspielflächen oder Sportflächen geplant werden, jedoch bedarf es hierfür konkreterer Vorschläge (Landessportbund, Turngemeinde in Berlin etc.).

(8) Weiterentwicklung Base-/ Softballfelder am Columbiadamm: Das Baseball- und das Softball-Feld am Columbiadamm wurde von den amerikanischen Streitkräften teilweise (insbesondere Softballfeld) auf dem Gebiet des ehemaligen NS-Zwangsarbeiterlagers angelegt. Für den nördlichen Bereich des Columbiadammes ist daher ein Gestaltungskonzept zu entwickeln, dass die bestehende sportliche Nutzung und die Schaffung eines Gedenkortes zusammenbringt (vgl. Ergebnisse Geschichte und Gedenken). Das bestehende Beachvolleyfeld am Columbiadamm soll dafür ggf. verlagert werden. Die derzeit von der Turngemeinde in Berlin geplante Erweiterung des Baseball-Feldes auf der NW-Seite trifft weitgehend auf Zustimmung, da die geringfügige Erweiterung Richtung Südosten außerhalb der Fundamente der ehemaligen Zwangsarbeiterlager liegt. Sobald der konkrete Erweiterungsantrag der Turngemeinde von der Verwaltung geprüft wurde, wird er ins EPP-Verfahren eingebracht. Ziel ist eine Entscheidung noch im Spätsommer 2015.

Skater

(9) Ausbau Skaterpark „Vogelfreiheit“: Für den vorgeschlagenen Ausbau des Skaterparks „Vogelfreiheit“ sind für die weitere Diskussion konkrete Vorschläge notwendig.

(10) Laufwege mit natürlichem Untergrund: Vorschlag muss konkretisiert werden, derzeit werden bereits die Wiesenflächen neben den versiegelten Flächen genutzt, ggf. sind dort Löcher zu verfüllen (Abstimmung mit Naturschutz).

(11) Zusätzliche Sportanlagen in Randbereichen, insb. Columbiadamm und Alte Gärtnerei Für die nach dem ThFG mögliche bauliche Anlage zusätzlicher ungedeckter Sportflächen besteht grundsätzlich eine hohe Akzeptanz (Groß- und Kleinspielfelder). Diese müssen mit dem Denkmalschutz und dem Schutz des Landschaftsbildes sowie den Zielen des ThFG vereinbar sein und auch von der Allgemeinheit genutzt werden können. Als möglicher Standort für multifunktionale Großspielfelder soll insbesondere der versiegelte Bereich am Columbiadamm (außerhalb des Bereiches des Zwangsarbeiterlagers) geprüft werden (konkrete Planungen für die Alte Gärtnerei erfolgen aufgrund der dortigen Kampfmittelproblematik erst nach Abschluss des EPP, s.o.) Für Kleinspielfelder kommen zudem insbesondere versiegelte Flächen im Bereich des südlichen Taxisways in Betracht, auch diese müssen mit den Anforderungen des Denkmal- und Naturschutzes vereinbar sein. Bedarf besteht zudem für eine Fläche für Beachsport (Flächengröße ca. 4-5 Beachvolleyballfelder, auch für andere Strandsportarten nutzbar). Eine kommerzielle Beachvolleyballanlage mit mehr als 10 Feldern stößt auf Ablehnung. Im Zusammenhang mit der Anlage von Sportflächen ist für die jeweiligen Standorte auch die Realisierbarkeit von sanitären Anlagen und Umkleiden zu diskutieren (Nutzung Bestandsgebäude, zusätzliche Einrichtungen). Die möglichen Standorte (einschl. alternativer Standortmöglichkeiten) sind Thema der Raumnutzungswerkstatt am 29.6.2015, auf Basis derer Ergebnisse eine weitere Konkretisierung erfolgt (einschl. Abgleich mit Anforderungen ThFG, Naturschutz, Landschaftsbild, Denkmalschutz).

(12) Rollerskate-Circle: Der Vorschlag, eine 30 x 60 m große, mit gutem und glatten (!) Belag ausgestattete Rollerskater-Bahn zu erstellen, wurde allgemein positiv aufgenommen. Bei der Verortung ist es notwendig, eine bereits bestehende versiegelte/ asphaltierte Fläche zu finden (die gegebenenfalls ausgebessert werden kann), die gut mit Rollschuhen erreichbar und zugleich nicht vom Durchgangsverkehr betroffen ist (z.B. im Bereich Tempelhofer Damm). Sinnvoll wäre auch die räumliche Kombination mit Sport- und Spielgeräteverleih sowie Gastronomie.

(13) Gleitschirmflieger: Für das Bodentraining von Gleitschirmfliegern besteht von diesen der Wunsch, kleine Hügel von 2 m Höhe und in 200 m Mindestentfernung von angrenzender Randbebauung zu errichten bzw. zu ermöglichen. Auf Grund nicht vorhandener Hügel wird dieser Wunsch eher kritisch betrachtet (der Alternativvorschlag mobiler Rampen dürfte eher schwierig umzusetzen sein). Zudem wurden Sorgen geäußert, dass die Dichte der Sportarten mit großem Platzbedarf zu groß würde. Aus Gründen der Sicherheit bzw. Risikovermeidung wird die Möglichkeit des Handschlepps für Gleitschirmflieger eher abgelehnt. Als zu prüfende Möglichkeit wurde vorgeschlagen, dies nur zu nachfrageschwachen Zeiten im Winterhalbjahr zuzulassen (Info zu „Was ist ein Handschlepp“: https://www.youtube.com/watch?v=iakB52LcYRs)

(14) Modellflieger: Das Haupt-Problem für Modellflieger ist, dass sich ca. 2/3 des Tempelhofer Feldes im Flugbeschränkungsgebiet um das Regierungsviertel, 1/3 in der Flugsicherungszone des Flughafens Schönefeld befinden und damit Modellflieger eigentlich nicht erlaubt sind. Die Problematik wird derzeit von SenStadtUm und Grün Berlin mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) geklärt. Davon hängt auch die Festlegung von möglichen Standorten für die Nutzung durch Modellflieger ab. Ob in diesem Zusammenhang eine Modellflugschule als Projekt realisiert werden kann, muss bei der Diskussion über mögliche Projekte auf dem Tempelhofer Feld geklärt werden.

Achtung

4. Nutzungskonflikte und Gestaltung Eingänge

Konflikte zwischen einzelnen Nutzergruppen (insbesondere schnelle und langsame Nutzerinnen und Nutzer) konzentrieren sich auf einzelne Fläche, in denen sich verschiedene Nutzungen überlagern. Diese sollen im weiteren Verlauf des EPP-Prozesses mit einer Konfliktkarte erfasst werden, um die vorhandenen Konflikte konkreter definieren zu können und mögliche, zukünftige Konfliktfelder abzuschätzen. Auf dieser Basis sollen Lösungsvorschläge gefunden und möglicherweise Gestaltungskonzepte entwickelt werden. Statt Reglementierungen soll dabei insbesondere auf ein Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme gesetzt werden und einzelne Nutzergruppen gezielt angesprochen und informiert werden (z.B. Hundehalter). Die Ausweisung von separaten Nutzungsbereichen wird weitgehend abgelehnt, da dies nicht dem Charakter des Tempelhofer Feldes widerspricht. Die Entschleunigung einzelner Teilbereiche und Wege muss im Rahmen des weiteren EPP-Prozesses vertieft diskutiert werden (unter Einbeziehung der Ergebnisse der Felddialoge und der aufsuchenden Beteiligung). Insbesondere in einigen Eingangsbereichen mit hoher Belastung sowie querenden Verkehren sollten planerische Lösungen zur Entschleunigung oder zur Entschärfung entwickelt werden (insbesondere am nordöstlichen Eingang Oderstraße).

5. Gastronomie

Zur Zeit gibt es folgende gastronomische Angebote auf dem Tempelhofer Feld:

Biergarten in der Picknick-Area, Burgerstand nahe Columbiadamm, Coffeebikes, Picknick-Korbverleih, Hotdog-Stand am Tempelhofer Damm (ab Sommer 2015) Ein zusätzliches, bedarfsgerechtes Angebot wird als erforderlich eingestuft (insbesondere Tempelhofer Damm und Oderstraße), wobei die Eröffnung von Ausfluglokalen oder ähnlichem abgelehnt wird. Angeregt werden insbesondere die Erweiterung des Angebotes (z.B. Café) und vielfältigere Speisenangebote (vegetarisch, vegan, bio, international etc.). Die Diskussion über mögliche Standorte erfolgt in der Raumnutzungswerkstatt am 29.6.2015. Die Nutzung weiterer (Bestands-) Gebäude für Gastronomie ist nur eingeschränkt möglich, da jeweils die Strom- und Wasserversorgung gewährleistet sein muss. Für weitere gastronomische Angebote ist eine Konkretisierung der Vergabekriterien erforderlich (die momentane Pachtbelastung ist marktorientiert). Dabei ist – wie bisher - darauf zu achten, dass die Anbieter auch in nachfrageschwachen Zeiten geöffnet haben. Zu diskutieren ist zudem die Kopplung von gastronomischen Angeboten an Projekte (Hinweis: der Betreiber des Biergartens ist auch für den Betrieb der Infoboxen an den Eingängen zuständig).

6. Hunde auf dem Tempelhofer Feld

(1) Hundeauslaufgebiete: Die bisherigen Hundeauslaufgebiete sind von der Größe her ausreichend, die Nutzungsintensität ist überschaubar. Jedoch bedarf es einer Verbesserung der Nutzungsqualität (Schatten, Sitzgelegenheiten, Wasser, Hindernisse etc.). Die derzeitige Lage der Hundeauslaufgebiete muss grundsätzlich diskutiert werden (Raumnutzungswerkstatt 29.6.2015), ggf. auch die Zusammenlegung der beiden Hundeauslaufgebiete an der Oderstraße.

(2) Leinenzwang: Am Leinenzwang außerhalb der Hundeauslaufgebiete soll grundsätzlich festgehalten werden (Konflikte mit anderen Nutzerinnen und Nutzern, Naturschutz). Insbesondere im zentralen Wiesenbereich ist in der Brutperiode darauf zu achten, dass Hunde nicht die Brutvögel stören. Probleme mit der Durchsetzung des Leinenzwangs bestehen insofern, als dass sich viele Hundebesitzer nicht daran halten und der Wachschutz den Leinenzwang nicht ordnungsrechtlich durchsetzen kann. Das Thema „Hunde auf dem Tempelhofer Feld“ soll im Verlauf des weiteren EPP-Prozesses noch gezielt mit Hundebesitzern (insbesondere den häufigen, meist die Regel stärker beachtenden Nutzern aus den umliegenden Gebieten) diskutiert werden.