Archiv: Veranstaltungen
Zwischenergebnisse der thematischen Werkstätten zu Veranstaltungen am 15. und 22.06.2015 in der Zollgarage, Tempelhofer Flughafen, Berlin
Bitte beachten Sie, dass sich diese Auswahlkriterien auf das Tempelhofer Feld beziehen und damit unter das Tempelhofer Feld Gesetz fallen. Ansprechpartner ist Grün Berlin. Info hier
Für Veranstaltungen auf dem Vorfeld des Flughafengebäudes finden sie Informationen hier: thf-berlin.de
Veranstaltungen
(1) Es besteht Einvernehmen, dass Veranstaltungen zum Tempelhofer Feld passen müssen und insbesondere die Genehmigung von größeren Veranstaltungen restriktiv gehandhabt werden sollte (Hinweis: 2014 wurden von 365 beantragten Veranstaltungen lediglich 80 genehmigt, wovon die Mehrheit kleinere Veranstaltungen aus der Nachbarschaft waren). Die derzeitigen Kriterien für die Genehmigung von Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld von SenStadtUm und Grün Berlin GmbH werden für die Online-Diskussion aufbereitet und können bis September unter tempelhofer-feld.berlin.de kommentiert werden. Auf dieser Basis erfolgt die weitere Diskussion im Rahmen des EPP-Prozesses.
(2) Im EPP sollen die für Veranstaltungen und temporäre Projekte geeigneten Flächen einschließlich der notwendigen Infrastruktur (Strom, Wasser, Toiletten etc.) definiert werden.
(3) Die Informationen zu Veranstaltungen, insbesondere für Projekte auf dem Feld sowie für Nutzerinnen und Nutzer, sollen verbessert werden und frühzeitiger erfolgen (Schwarzes Brett, Wochenprogramm etc. –> s. Informationskonzept.
(4) Bei der Konzeption und Verortung von Veranstaltungen sind auch die Lärmbelastungen und Einschränkungen für andere Nutzerinnen und Nutzer und insbesondere Projekte zu beachten.
(5) Nach Großveranstaltungen wird ein verstärkter Einsatz von Putzkolonnen gefordert (insbesondere im Umfeld des Tempelhofer Feldes), dies betrifft insbesondere Veranstaltungen auf dem Vorfeld des Flughafengebäudes, die jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des ThFG stattfinden und für die die Tempelhof Projekt GmbH zuständig ist.
(6) Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei Veranstaltungen auf dem Vorfeld des Flughafengebäudes darauf geachtet werden, dass bei Ankündigen nicht der Begriff „Tempelhofer Feld“ verwendet werden (zuständig: Tempelhof Projekt GmbH, s. o.).
Kriterien zur Auswahl von Veranstaltungen für das Tempelhofer Feld
Die aufgeführten Kriterien sind grundsätzlicher Art, d.h. bei wichtigen oder übergeordneten Gründen können in seltenen Einzelfällen Ausnahmen, insbesondere hinsichtlich der Ausschlusskriterien, zugelassen werden. Solche Ausnahmen sind zuvor mit SenStadtUm abzustimmen.
Bei jeder Veranstaltung müssen die Belange des Natur- und Artenschutzes auf dem Tempelhofer Feld berücksichtigt werden. Ggf. ist dieser Aspekt mit SenStadtUm, Oberste Naturschutzbehörde, bzw. der für den Biotopschutz zuständigen unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Jede Veranstaltung muss mit den Inhalten und Zielen des Tempelhofer Feld Gesetzes (ThFG) vereinbar sein. Ggf. ist dieser Aspekt mit SenStadtUm abzustimmen.
Die hier genannten Kriterien zur Auswahl von Veranstaltungen für das Tempelhofer Feld erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ggf. müssen begründete Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Inhaltliche Ausrichtung von Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld (Veranstaltungs-Profile)
·Gewünschte Inhalte/Sparten: Sport, Natur/Umwelt, Bildung/Forschung, Angebote für Kinder und/oder Familien, Nachbarschaft/Partizipation, Soziales ·Bürgernahe Veranstaltungen mit übergeordneter Bedeutung für Berlin ·Inhaltliche Ausrichtung in Anlehnung an die typische und übliche Freizeit- und Erholungsnutzung auf dem Tempelhofer Feld
Ausschlusskriterien für Veranstaltungen:
a) Inhaltlich
·Veranstaltungen, die nicht mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes auf dem Tempelhofer Feld vereinbar sind.
·Veranstaltungen, die gem. Tempelhofer Feld Gesetz (ThFG) nicht durchgeführt werden dürfen
·Veranstaltungen, die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit nicht erfüllen
·Veranstaltungen mit rassistischem, sexistischem oder homophobem Inhalt
·Hochgradig kommerzielle oder gewerbliche Veranstaltungen, insbesondere mit Eintrittsgeld
·Veranstaltungen, bei denen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im Vordergrund stehen (Fahrstrecken im Park, Präsentation von Kraftfahrzeugen, Showtrucks o.ä.)
·Veranstaltungen, bei denen in großem Umfang Kraftfahrzeuge auf dem Tempelhofer Feld abgestellt werden müssen (das Feld ist kein „Parkplatz“)
·Veranstaltungen mit Rummel- und Schaustellercharakter (Volksfeste, Jahrmärkte, Märkte im Allgemeinen, Flohmärkte)
·Zirkus-Gastspiele mit Wildtieren
·Reine Partyveranstaltungen
·Veranstaltungen bei denen unpassende Sponsoren auftreten (z.B. Alkohol, Nikotin)
·Veranstaltungen mit politischem Inhalt (nicht gemeint: Versammlungen, Umzüge und Kundgebungen, die bei der Versammlungsbehörde angemeldet und genehmigt werden)
·Inhaltliche Ausrichtung widerspricht dem Veranstaltungs-Profil des Tempelhofer Feldes
Ausschlusskriterien für Veranstaltungen:
b) technisch-organisatorisch
·Veranstaltungen, die terminlich mit anderen bereits zugesagten Veranstaltungen kollidieren
·Veranstaltungen, bei denen die angefragten Teilflächen des Tempelhofer Feldes (technisch) nicht geeignet sind (Medien, Logistik, feste Installationen, bauliche Veränderungen)
·Veranstaltungsanfragen, die für eine ordnungsgemäße Organisation (z.B. hinsichtlich einzuholen- der Genehmigungen) zu kurzfristig eintreffen
·Veranstaltungen, mit denen die festgelegte Höchstzahl an Veranstaltungen in der Saison (70-80) überschritten wird (auch aufgeteilt nach Veranstaltungssparten / Veranstaltungsmix)
·Veranstaltungen außerhalb der Parköffnungszeiten. Ausnahmen hiervon sind maximal an 15 Abenden pro Jahr möglich. Davon sind 5 Ausnahmen Veranstaltungen von bürgerschaftlichen Projekten auf dem Tempelhofer Feld.
·Veranstaltungen mit Übernachtungen im Park
·Veranstaltungen mit sehr langer Dauer (mehrere Wochen)
·Veranstaltungen mit mehr als 50.000 Besuchern (gleichzeitig)
·Veranstaltungen mit Aufbauten im Inneren Wiesenbereich
·Veranstaltungen mit zu großem Sicherheitsrisiko (in Absprache mit Polizei und Feuerwehr)
·Veranstaltungen, bei denen absehbar ist, dass behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden (z.B. Lärmimmissionsschutz)
·Veranstaltungen, die die öffentliche Nutzung des Tempelhofer Feldes durch Art und Größe zu stark einschränken
·Negative Referenzen bzw. eigene negative Erfahrung mit dem Veranstalter
·Veranstaltungen, die eine übermäßige Konkurrenz zu auf dem Tempelhofer Feld vorhandenen Partnern darstellen (z.B. zu Pächtern, Pionierprojekten)
i.A. Krebs