Archiv: Zusammenarbeit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung
Zwischenergebnisse der thematischen Werkstatt "Zusammenarbeit Bürgerschaft, Politik & Verwaltung" vom 26.06.2015
Im Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) wird festgelegt, wie die künftige Zusammenarbeit von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung nach der Erstellung des EPP 2015 bei der Umsetzung, Evaluierung und Weiterentwicklung erfolgt.
Konsens besteht, dass alle wichtigen Themen und Planungsproesse rund um das Tempelhofer Feld bei einem öffentlichen Forum vorgestellt und diskutiert werden, das mindestens zweimal im Jahr stattfinden soll. Im öffentlichen Forum soll auch vereinbart werden, wie die jeweiligen Themen weiterverfolgt werden. Grundlage dafür ist die ggf. weiterzuentwickelnde Charta der Beteiligung.
Im EPP wird zudem zu den einzelnen Themenbereichen festgelegt, wie jeweils die weiteren Umsetzungs- und Planungsschritte sowie Evaluation und Weiterentwicklung unter Einbindung der Bürgerschaft in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen wird (einschl. Prioritätensetzung) und ob dazu jeweils (offene) Arbeitsgremien eingesetzt werden. Dies betrifft z.B. folgende Themen (s. Zwischenergebnisse EPP, hier nicht vollständig aufgeführt): - Beteiligung an den Detailplanungen zu den Bereichen Oderstraße, Columbiadamm, Tempelhofer Damm, Südflanke
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Design und Standorte Sitzgelegenheiten, Toiletten etc.
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Geschichtswerkstatt, Runder Tisch „Historische Markierungen“, Bildungskonzept Geschichte und Gedenken
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Umweltbildungskonzept
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Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung des Pflegekonzeptes Naturschutz
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Rahmenbedingungen, Auswahl und Evaluation von bürgerschaftlichen Projekten, Dienstleister, Veranstaltungen etc.
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Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auf dem Feld (Projekte, gemeinsame Aktionen/Veranstaltungen etc.)
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Generelle Beteiligung an Fragen des Feld-/Parkmanagements (einschl. Evaluation und Weiterentwicklung Nutzungsordnung)
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Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
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etc.
Sicherzustellen ist, dass der Bearbeitungs- und Diskussionsprozess jeweils offen und transparent erfolgt, sowie Zwischenergebnisse jeweils im Internet veröffentlicht werden. Angeregt wird zudem, über laufende Prozesse und Themen auch auf dem Feld, z.B. in der Beteiligungsbox oder einem der Gebäude zu informieren.
Für das Beschwerdemanagement wird angeregt einen (unabhängiger) Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger einzusetzen (zu Beschwerdemanagement s. Ergebnisse Feld- /Parkmanagement).
Kontrovers und noch ohne Lösungsvorschlag wurde diskutiert, ob als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft und Verwaltung ein Nutzerbeirat nach dem Modell des Gleisdreick-Parks eingesetzt wird (gewählte Vertreterinnen + Verwaltung), der nicht nur eine Koordinations- und Ombudsfunktion, sondern auch Empfehlungs- und Vetorechte gegenüber der Verwaltung hat (statt oder in Ergänzung zu einem offenen Forum). Als Argument dafür wird u.a. angeführt, dass ohne ein klar definiertes Gremium aufgrund permanent wechselnder Teilnehmerinnen und Teilnehmer in öffentlichen Foren Prozesse beliebig werden und ein Vorwärtskommen erschwert wird. Für die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bürgerschaft sei es wichtig, auch auf Seite der Bürgerschaft feste Ansprechpartner zu haben, die stellvertretend die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten (Verantwortung der Gremienmitglieder). Bei zahlreichen Beteiligten besteht jedoch die Sorge, dass durch die Schaffung eines Nutzer-Gremiums ein politischer Stellvertreterprozess geschaffen wird („closed-shop“) und die breite Öffentlichkeit und nicht im Gremium vertretene Bürgerinnen und Bürger ihrer Mitsprache und Mitgestaltungsmöglichkeiten verlieren werden.
Konsens besteht dahingehend, dass es in Ablösung der bisherigen Verfahrenskoordination einer Koordination bei der Gestaltung der weiteren Prozesse (einschl. Vor- und Nachbereitung der öffentlichen Foren) zwischen Bürgerschaft und Verwaltung bedarf. Welches Modell der Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung geeignet ist, soll auf Grundlage der bisherigen Diskussionen bis Herbst 2015 erarbeitet werden.
Als Grundlegen eines Miteinanders in der künftigen Zusammenarbeit wurden formuliert:
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Einfachheit der Struktur
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Pragmatismus in der Lösungssuche
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Ergebnisoffenheit für den Prozess
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Auf Augenhöhe
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Konsensorientierung
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Offenheit gegenüber der Meinung anderer
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Schaffung offener Strukturen
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Vertrauen in ein konstruktives Miteinander
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Schaffung gleicher Rahmenbedingungen
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Balance in der Besetzung von Gremien (falls solche gebildet werden)
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Transparenz im Handeln
Wichtig für die Definition und Gründung eines Gremiums sind die Beantwortung folgender Fragen und Punkte:
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Prozesse müssen ergebnisoffen, ziel- und lösungsorientiert sowie konsensorientiert sein
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Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat das Gremium und seine Mitglieder (Ombuds- und Koordinationsfunktion, oder auch weitergehende Befugnisse)?
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Wer wählt die Vertreter des Gremiums? Wie wird gewählt? Oder werden diese ausgewählt? Von wem?
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Wie sind die Proportionen des Gremiums (Anzahl der Mitglieder)?
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Wer besetzt welche Positionen? Wichtige Positionen sollten nicht nur von Leuten besetzt werden, die schon öffentliche und/oder repräsentative Funktionen übernehmen.
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Es soll ein Bürgergremium und nicht Nutzergremium werden
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Betroffenenorganisation bzw. Betroffenheitsbezogen
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regelmäßige Berichtspflicht von Anträgen etc.: Selbstverpflichtung zur Offenlegung von Informationen
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Wie wird gearbeitet: Es werden untergeordnete (offene) Arbeitsgremien vorgeschlagen, die einem großen Gremium zuarbeiten und sich so spezialisieren können.
Anlage: Beiratsvereinbarung des Nutzerbeirates Gleisdreieck-Park
Modellvorschlag Hermann Barges:
Kartenarbeit im Workshop