obstbäume
ein begrenztes feld mit kirschbäumen zum beispiel, deren blüte ein visuelles ereignis sein könnte. diese spenden zudem schatten, der im sommer dringend gebraucht wird. wie schön, wenn die früchte reif sind. statt spielplätzen diese natürliche form des kletterspaßes für große und kleine leute.
LudEE ist dafür
Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz) §7 (Genehmigungspflicht) (4) Mit den Zielen dieses Gesetzes vereinbar und insofern frei von einer Genehmigungspflicht nach Absatz 1 sind: 3. die Pflanzung von solitären Obstbäumen und solitären Flurgehölzen im Äußeren Wiesenring
Das bedeutet, es kann ohne Genehmigung ein Apfelbaum gepflanzt werden (sofern er sich im Außenring befindet). Da keine Genehmigung erforderlich ist, kann die Pflanzung von jedem Bürger jederzeit vorgenommen werden.