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Fragen und Antworten zur Auslegung des THF-Gesetzes


In diesem offenen Prozess der Bürgebeteiligung tauchen immer wieder Vorschläge auf, die mit dem THF-Gesetz nicht oder nur sehr schwer vereinbar sind. Unser Vorschlag wäre ein weiteres Thema zu diesem Punkt zu eröffnen. Wir, die Bürgerinitiative und Gesetzesschreiber würden diese Fragen gerne fachlich richtig und erster Hand beantworten.


Diskussionen

  • Mi Neck ist dafür
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    Diesem Vorschlag kann ich nur zustimmen, leider ist der Inhalt des Gesetzes nicht allen bekannt und auch nicht immer leicht verständlich, ein eigenes Thema zu diesem Punkt könnte viele unsinnigen Diskusionen vermeiden.

    • Das ist wirklich eine prima Idee. Ich beteilige mich auch gern und habe eine erste Frage: Das Gesetz erlaubt im äußeren Wiesenring Sportanlagen. Sportanlagen haben übölicher Weise Umkleidegebäude, Duschen etc., Ballfangzäune, Beleuchtung. Das wiederum scheint nicht ohne weiteres möglich. Kann das mal jemand aufklären?

      • Hallo Sportbernd, natürlich ist Dies nicht ohne weiteres möglich. Erst mal geht es um die Frage, welche Sportanlagen stellst du dir vor, wo sollen diese entstehen und welche Infrastruktur ist dafür notwendig. Übrigens, vom LSB kam schon mal das Argument "Beleuchtung für Sportanlagen", dabei wird das Feld bei Dunkelheit geschlossen und die Nutzer müssen es verlassen. <MB>

        • Hallo THF Gesetz ?, du stellst dich/Euch im Eingangstext mit Wir, die Bürgerinitiative und Gesetzesschreiber würden diese Fragen gerne fachlich richtig und erster Hand beantworten. vor. Du/Ihr schreibst jetzt hier, dass das Feld bei Dunkelheit geschlossen wird und die Nutzer es verlassen müssen. Das ist zwar aktuell so, das ergibt sich aber nicht aus dem Gesetz. siehe dazu die Diskussion zu den Öffnungszeiten. Für mich völlig unverständlich sind die ""Beleuchtungsfreaks" die an allen möglichen Stellen ein Lämpchen brauchen. Erst an den Ein- und Ausgängen, dann an den Durchfahrtswegen, jetzt an Sportanlagen, fehlen noch die Hundeauslaufplätze und die Gemeinschaftsgärten... Finger weg von dem Beleuchtungswahn!

          • Hallo stagaschi, die Parkordnung, die von Grün Berlin GmbH, bis jetzt durchgesetzt wird schreibt diese Schließungszeiten vor, nicht das THFG. Eine Beleuchtung des Feldes, wie du es befürchtest, wird nicht stattfinden können. ;) <MB>

        • Da hast du mich jetzt aber ertappt! Stimmt, bei den derzeitigen Schließzeiten ist Beleuchtung unwirtschaftlich. Aber wenn du meinst, es käme auf den Einzelfall an, dann hieße das ja, dass das Gesetz keine eindeutige Regelung trifft. Ist das wirklich so? Ich gebe dir ein simples Beispiel: Ein Hockeyfeld mit Linien und Toren, eben so wie Hockeyfelder nun mal aussehen. Die dort spielen den Mannschaften möchten sich umziehen und nach dem Spiel duschen, vorher vielleicht auch auf die Toilette. Sportanlagen haben dafür die erforderliche Infrastruktur. Wenn das nicht geht auf dem Feld - natürlich im äußeren Wiesenring - dann gehen Sportanlagen wohl eher nicht, jedenfalls, die üblichen.

          • Genau, das THF Gesetz gibt nur die Rahmenbedingungen vor. Dein einfaches Beispiel: Dieses Hockeyfeld hat welchen Boden? Versiegelt es die Fläche auf der es entstehen soll oder kann es auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden. Soll dieses Feld den Ansprüchen der Hockeyliga entsprechen und sollen dort Ligaspiele ausgetragen werden, dann sind die Bauten zur Infrastruktur notwendig. Vieleicht gibt es eine Möglichkeit diese Dinge zu verbinden, die Sportflächen auf dem Feld und die Duschen im Flughafengebäude. <MB>

            • Nimm einmal an, das Hockeyfeld wäre eine gepflegte Rasenfläche (Sportrasen)und nimm einmal weiter an,es hätte die für Hockeyplätze erforderlichen Maße. Nimm weiterhin an, dort sollen Mannschaften gegeneinander spielen. Ist es wirklich ernst gemeint, dass die Spieler bis ins Flughafengebäude laufen sollen, wenn sie eine Notduft haben? Und duschen sollen sie auch nur dort dürfen? Da brauchen wir doch über den Grad der Bodenversiegelung bei alternativen Belägen gar nicht streiten. Wer so sportunfreundlich argumentiert, will am Ende vielleicht gar keine Sportanlagen auf dem Feld?

              • Natürlich bin ich nicht gegen Sportanlagen, es kommt immer darauf an wie sie ausgestattet werden sollen und wo sie entstehen sollen. Ich sehe bei deinen Hokeyplätzen schon das erste Problem. Wenn du von gepflegtem Rasen sprichst heißt das doch er dürfte ausser zu den Spielen der Mannschaften nicht betreten werden. Also müsste das Gelände abgesperrt werden. Bei der Frage nach den Toiletten stimme ich dir zu, das sollte auch kein Problem sein, es müssen ja sowieso mehr gebaut werden. Aber vieleicht wäre es sinnvoller über konkrete Pläne zu reden, wenn es diese schon geben sollte. <MB>

                • Es gab vor dem Volksbegehren bereits Planungen für Sportanlagen, zum einen am Columbiadammund zum anderen an der alten Gärtnerei. Am T-Damm war wegen der Baupläne (ZLB) nichts zu machen, obwohl die Tempelhof-Schöneberger Sportler sich gerade dort etwas wünschen würden. Natürlich hast du recht: ein gepflegter Sportrasen braucht Nutzungsregeln. Was passiert, wenn eine Rasenfläche ungeregelt und intensiv sportlich genutzt wird, kann man an den beiden Bolzplätzen auf dem Feld gut ablesen. Sie werden mit der Zeit unbespielbar. Daher hat sich im urbanen Großstadtsport das Kunstrasenfeld für Ballspiele auch durchgesetzt, es ermöglicht eine durchgängige Nutzung in fast jeder Jahreszeit und ist daher enorm praktisch. Absperrung würde ich dann im Rahmen eines geregelten Parkbetriebs für überflüssig halten, da Vandalismus eher verhindert werden kann. Nutzungsregelungenn bräuchte es aber schon....