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Wiesenkataster, Konversionsflächen ThF-G, Anlage 3


Vorschlag oder besser Aufforderung, SenStadtUm möge endlich die Anlage 3 des ThF-G umsetzen. Erstellung eines Wiesenkataster, die Konversionsflächen etc. Die Partizipation der Bürger an der Erstellung des Entwicklungs- und Pflegeplan setzt voraus, dass überhaupt an einem Plan gearbeitet wird. Dabei ist Augenmerk auf Plan zu richten, denn ohne Vorlage eine Planes findet auch keine eigentliche Partizipation statt. Es geht hier nicht um einen freien Ideenwettbewerb was man Alles machen könnte auf dem Tempelhofer Feld sondern eine Partizipation am EPP. Wenn allerdings die Grundlagen wie das in Anlage 3 des ThF-Gesetzes durch SenStadtUm zu schaffende Wiesenkataster und die Feststellung der Konversionsflächen nicht zeitnah erarbeitet werden, dann wird die Bürgerbeteiligung "am eigentlichem Plan" zum Erliegen kommen.


Diskussionen

  • maxi ist dafür
    +2

    Dieser Aufforderung kann ich mich nur anschließen. Im Gesetz steht nichts davon, dass der Senat eine unmoderierte Ideensammlung durchführen möge, sondern im Gesetz steht, dass er einen Entwicklungs- und Pflegeplan zu erstellen hat unter Beteiligung der Bevölkerung. Dies setzt zunächst voraus, dass der Senat die unter Anlage 3 des Gesetzes formulierten Grundlagen schafft und bürgernah vermittelt. Meiner Meinung nach kann eine qualifizierte Bürgerbeteiligung erst dann starten, wenn den Bürgern dieser Stadt ein bürgernah aufbereiteter Arbeitsstand bzw. Vorentwurf eines EPPs als Beteiligungsgrundlage vorliegt.

    • LudEE ist dafür
      +1

      Richtig. Dies ist die Grundlage für die weitere Planung.