Archiv: Charta der Beteiligung

Der vorliegende Textentwurf zur "Charta der Beteiligung" ist aus gemeinsamen Sitzungen zum Verfahrensprozess und Anregungen entstanden und steht zur weiteren Kommentierung, Änderung und Diskussion allen Interessierten zur Verfügung. Das Ergebnis dieser kollaborativen Textarbeit fliesst in den Workshop am 29.01.2015 zum Verfahren ein.

Der Arbeitsprozess zur Erstellung des Entwicklungs- und Pflegeplans folgt den miteinander vereinbarten Prinzipien:

1

Mitwirken ist für alle Berlinerinnen und Berliner wie Interessierte im Rahmen des ThFG möglich. Im Arbeitsprozess zum Entwicklungs- und Pflegeplan für das Tempelhofer Feld wirken Bürgerinnen und Bürger, Akteure, Politik und Verwaltung gemeinsam. Mitwirken bedeutet:

  • Einbringen von Ideen, Vorstellungen und Bedürfnissen für den EPP THF
  • Mitgestalten durch Diskussion, Entwicklung gemeinsamer Vorschläge, Kommentierung zu Vorschlägen und erarbeitete Zwischenergebnissen
  • Mitbestimmen durch Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Handlungsempfehlungen an die politischen Entscheidungsträger bei strittigen Themen.

2

Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten erfolgt auf Augenhöhe, verantwortungsvoll und in respektvollem Umgang miteinander und ist von einer kooperativen Haltung wie einer lösungs- und konsensorientierten Gesprächskultur geprägt. In der Bearbeitung der Themen zum EPP herrscht eine Offenheit gegenüber dem Prozess wie eine ergebnisoffene Haltung vor, Lösungen sind zukunftsorientiert und bedenken die Folgen für die kommenden Generationen (enkeltauglich). Miteinander entwickelte Ergebnisse sind verbindlich.

3

Berücksichtigung individueller Zeitbudgets und Möglichkeiten zur Mitarbeit. Dies erfordert:

  • Wissensvermittlung um Mitwirkung auf Augenhöhe zu ermöglichen
  • Definition des Prozessablaufes und der Zeiträume für das Einbringen von Vorschlägen und deren Kommentierung, Kritik, Zustimmung oder Ablehnung (Intervention) von Zwischenergebnissen
  • Verständliche und übersichtliche Aufbereitung der Zwischenergebnisse sowie die jeweils bestehenden Interventionsmöglichkeiten
  • Entwicklung gemeinsamer Regeln für die Zusammenarbeit
  • Barrierefreier Zugang zu Veranstaltungen und im Internet
  • Verzahnung gleichberechtigter online- und offline-Informationen, Ergebnissen und Rückläufen/Kommentierungen
  • Analoge Informationen zum Stand des Verfahrens auf dem Tempelhofer Feld

4

Aktive Ansprache und Einbindung von bisher Nicht- oder Wenig-Beteiligten und Nicht-Nutzern à la „Aufsuchende Planung“ insbesondere bei Bevölkerungsgruppen, die sich wenig an Planungsprozessen beteiligen. Ziel ist es, Chancengleichheit zu schaffen und die urbane Vielfalt im Planungs- und Beteiligungsprozess widerzuspiegeln.

5

Frühzeitige und kontinuierliche Einbindung politischer Entscheidungsträger und Verwaltungen (Abgeordnetenhaus, Senatsverwaltungen, nachgeordnete Einrichtungen, Grün Berlin GmbH, die Bezirke etc.) durch Gespräche im AGH, Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen beu den Stadtpolitischen Sprechern der Parteien, Ausstellung im Foyer des AGH mit Führungen etc.

6

Die Koordination des Verfahrens erfolgt transparent, neutral und partizipativ.

7

Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich öffentlich, für alle zugänglich. Sie werden über MultiplikatorenVerteiler, Informationsaushänge, Plakate, Kieznachrichten und Webseiten angekündigt. Gemeinsame Festlegung und Unterstützung in der Verteilung der Information.

8

Protokolle / Arbeitsergebnisse werden dokumentiert und zeitnah für alle veröffentlicht.

9

Für die Kommentierung von Zwischen- und Endergebnisse innerhalb des Verfahrens sowie für die Vorbereitung auf Sitzungen wird ausreichend Zeit (ist jeweils zu definieren) eingeräumt.

10

Präsentation von Zwischen- und Endergebnissen in der breiten Öffentlichkeit. Die Rückmeldefrist liegt bei mindestens vier Wochen.

11

Selbstorganisation wird aktiv genutzt und unterstützt (z.B. durch Bereitstellen von Räumlichkeiten, Arbeitsmaterialien, Studien, Gutachten). Für Gruppenarbeit und kleinere Gruppen bis 150 Personen steht die Zollgarage als fester Tagungsort zur Verfügung. Am Dienstag und Donnerstag finden Veranstaltungen in der Zeitspanne von 17.00 – 21.00 Uhr statt. Die übrige Zeit kann von Redaktionsgruppen, Werkstätten etc. zur vertieften Arbeit am EPP genutzt werden.

12

Der Gesamtprozess wird dauerhaft dokumentiert („Gläsernes Büro“)

Stand: 29.01.2015

Charta der Beteiligung für die Phase der Erstellung des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP)

Entwurf 2- Stand 29.01.2015 mit Rückmeldungen aus dem Workshop Verfahren am 29.01. und Rückmeldung von Michael Meichßner, 27.01.2015 (in FETT gekennzeichnet):

Die Grundlage für die Charta der Beteiligung stellt das THF-Gesetz, Anlage 3, Erstellung eines EPP, dar. Der Arbeitsprozess zur Erstellung des Entwicklungs- und Pflegeplans folgt den miteinander vereinbarten Prinzipien:

1

Mitwirken ist für alle Berlinerinnen und Berliner wie Interessierte im Rahmen des ThFG möglich. Im Arbeitsprozess zum Entwicklungs- und Pflegeplan für das Tempelhofer Feld wirken Bürgerinnen und Bürger, Akteure, Politik und Verwaltung gemeinsam. Mitwirken bedeutet:

  • Einbringen von Ideen, Vorstellungen und Bedürfnissen für den EPP THF
  • Mitgestalten durch Diskussion, Entwicklung gemeinsamer Vorschläge, Kommentierung zu Vorschlägen und erarbeitete Zwischenergebnissen
  • Mitbestimmen / Mitwirken / Mitgestalten durch Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Handlungsempfehlungen an die politischen Entscheidungsträger bei strittigen Themen. Politischer Entscheidungsvorbehalt durch das AGH? Ist das dann Mitbestimmung?

2

Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten erfolgt auf Augenhöhe, verantwortungsvoll und in respektvollem Umgang miteinander und ist von einer kooperativen Haltung wie einer lösungs- und konsensorientierten Gesprächskultur geprägt. In der Bearbeitung der Themen zum EPP herrscht eine Offenheit gegenüber dem Prozess wie eine ergebnisoffene Haltung vor, Lösungen sind zukunftsorientiert und bedenken die Folgen für die kommenden Generationen (enkeltauglich). Miteinander entwickelte Ergebnisse sind verbindlich. (Was heißt verbindlich? Wer unterschreibt die Charta? Politik? Verwaltung? Ist es moralisch oder rechtlich verbindlich?)

3

Berücksichtigung individueller Zeitbudgets und Möglichkeiten zur Mitarbeit. Dies erfordert:

  • Wissensvermittlung um Mitwirkung auf Augenhöhe zu ermöglichen

  • Definition des Prozessablaufes und der Zeiträume für das Einbringen von Vorschlägen und deren Kommentierung, Kritik, Zustimmung oder Ablehnung (Intervention) von Zwischenergebnissen

  • Verständliche und übersichtliche Aufbereitung der Zwischenergebnisse sowie die jeweils bestehenden Interventionsmöglichkeiten

  • Entwicklung gemeinsamer Regeln für die Zusammenarbeit

  • Barrierefreier Zugang zu Veranstaltungen und im Internet

  • Verzahnung gleichberechtigter online- und offline-Informationen, Ergebnissen und Rückläufen/Kommentierungen

  • Analoge Informationen zum Stand des Verfahrens auf dem Tempelhofer Feld

4

Aktive Ansprache und Einbindung von bisher Nicht- oder Wenig-Beteiligten und Nicht-Nutzern à la „Aufsuchende Planung“ insbesondere bei Bevölkerungsgruppen, die sich wenig an Planungsprozessen beteiligen. Ziel ist es, Chancengleichheit zu schaffen und die urbane Vielfalt im Planungs- und Beteiligungsprozess widerzuspiegeln. (Nicht beliebig berlinweit, sondern erfahren was AnrainerInnen und NutzerInnen wirklich brauchen).

5

Frühzeitige und kontinuierliche Einbindung politische Entscheidungsträger und Verwaltungen (Abgeordnetenhaus, Senatsverwaltungen, nachgeordnete Einrichtungen, Grün Berlin GmbH, die Bezirke etc.) durch Gespräche im AGH, Präsentation von Zwischen-(Ergebnissen) bei den Stadtpolitischen Sprechern der Parteien, Ausstellung im Foyer des AGH mit Führungen etc.

6

Die Koordination des Verfahrens erfolgt transparent, neutral und partizipativ.

7

Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich öffentlich, für alle zugänglich. Sie werden über Multiplikatoren-Verteiler, Informationsaushänge, Plakate, Kieznachrichten und Webseiten angekündigt. Gemeinsame Festlegung und Unterstützung in der Verteilung der Information.

8

Protokolle / Arbeitsergebnisse werden dokumentiert und zeitnah für alle veröffentlicht.

9

Für die Kommentierung von Zwischen- und Endergebnisse innerhalb des Verfahrens sowie für die Vorbereitung auf Sitzungen wird ausreichend Zeit (ist jeweils zu definieren) eingeräumt.

10

Präsentation von Zwischen- und Endergebnissen in der breiten Öffentlichkeit. Die Rückmeldefrist ist angemessen.

11

Selbstorganisation wird aktiv genutzt und durch die Verfahrenskoordination unterstützt (z.B. durch Bereitstellen von Räumlichkeiten, Arbeitsmaterialien, Studien, Gutachten). Für Gruppenarbeit und kleinere Gruppen bis 150 Personen steht die Zollgarage als fester Tagungsort zur Verfügung. Am Dienstag und Donnerstag finden Veranstaltungen in der Zeitspanne von 17.00 – 21.00 Uhr statt. Die übrige Zeit kann von Redaktionsgruppen, Werkstätten etc. zur vertieften Arbeit am EPP genutzt werden.

12

Der Gesamtprozess wird dauerhaft dokumentiert („Gläsernes Büro“)