Archiv: Parkordnung

Zwischenergebnisse der thematischen Werkstatt zur Parkordnung am 15. und 22.06.2015 in der Zollgarage, Tempelhofer Flughafen, Berlin

Texte zum runterladen:

Benutzerordnung (.pdf 1,5MB)

Sicherheitsbestimmungen (.pdf 177KB)

Veranstaltungsbedingungen(.pdf 98KB)


Nutzungs- und Parkordnung (Öffnungszeiten, Zaun, Regelungstiefe etc.)

(1) Hinsichtlich der Regelungstiefe der Nutzungsordnung besteht Konsens, dass statt auf umfassende Regeln und Nutzungsbeschränkungen grundsätzlich auf gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzerinnen und Nutzer gesetzt wird. Wie diese gefördert werden kann (u.a. durch Ansprache, Informationen und ggf. Hinweise der Parkaufsicht) soll im Herbst vertieft diskutiert werden, wird aber ein Dauerthema bleiben.

(2) Die derzeitige Nutzungsordnung wird zur Kommentierung für den Online-Dialog aufbereitet. (Siehe unten)

(3) Öffnungszeiten: Eine generelle Öffnung des Tempelhofer Feldes wird weitgehend aus Gründen des Naturschutzes, der Sicherheit, Vermeidung von Vandalismus und Vermüllung etc. abgelehnt, damit das Feld in seiner Einzigartigkeit und Qualität gewahrt bleiben kann. Die Argumente sollen für die breite öffentliche Diskussion des Themas bis September ausführlich aufbereitet werden (SenStadtUm, Grün Berlin GmbH).

Für den EPP wird insbesondere die Flexibilisierung der Öffnungszeiten sowie ggf. deren Ausweitung (insbesondere im Winterhalbjahr) diskutiert, dazu bittet die Verfahrenskoordination bis September um konkrete Vorschläge.

Vorgeschlagen werden verlängerte Öffnungszeiten zu besonderen Anlässen, wie bspw. einer „langen Nacht des Tempelhofer Felds“ oder an besonders schönen Sommertagen. Eine verlängerte Öffnung erfolgt derzeit in wenigen Ausnahmen im Rahmen von Veranstaltungen (Nähe zu den Ausgangsbereichen).

nutzerordnung

Benutzungsordnung (agb)

01 Der Aufenthalt auf dem ehemaligen Flugfeld ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Wir bitten Sie, das Feld zu den an den Einganstoren aushängen - den Schließzeiten zu verlassen. Die Eingangstore werden dann verschlossen. Die jahreszeitlich bedingten Öffnungszeiten erfahren Sie an den Eingängen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Service- und Sicherheitspersonals. Die Wahrnehmung des Hausrechts ist dem Sicherheitsdienst übertragen.

02 Die Wege werden nicht beleuchtet, ein Winterdienst wird nicht durchgeführt.

03 Das Betreten von nicht-öffentlichen Gebäuden und Flächen ist untersagt, es sei denn, der Zugang ist durch entsprechende Beschilderung gestattet.

04 Die Grün Berlin GmbH haftet für Sach- und Vermögensschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftr agten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind

05 Die Besucherin/der Besucher haftet für alle von ihr /ihm verursachten Schäden. Darüber hinaus muss bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich be - gangenen Verstößen mit ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen und / oder strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden.

06 Das Betreten von Baustellen ist nicht gestattet.

07 Das Befahren des Feldes mit Fahrrädern und Skates ist auf den befestigten Flächen erlaubt, Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.

08 Hunde und andere Tiere müssen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche an der Leine geführt werden. Hundekot ist in Abfallbehältern zu entsorgen.

09 Grundsätzlich nicht gestattet sind das Betreiben von Handel oder Gewerbe sowie unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen. Foto-, Filmoder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der Grün Berlin GmbH. Hausieren ist untersagt.

10 Zelten und Campen ist grundsätzlich nicht gestattet.

11 Abfälle werfen Sie bitte in die bereitstehenden Abfallbehälter. Nutzen Sie bitte die öffentlichen Toiletten.

12 Offenes Feuer ist verboten, Ausnahme bildet das Grillen in den ausgewiesenen Grillbereichen.

13 Das Sprayen (Graffiti) ist verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

14 Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt

15 Bitte respektieren Sie die gekennzeichneten Vogelschutz-Bereiche

16 Bitte nehmen Sie auf Erholung suchende Besucher und störungsempfindliche Tier- und Pflanzenarten Rücksicht. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.

17 Eingriffe in den Boden (Grabungen, Einschlagen von Stangen, Zelt-Heringen usw.) sind nicht gestattet.

Bitte beachten sie weiterhin

Auf dem ehemaligen Flugfeld bzw . auf dem Vorfeld des Flughafengebäudes können Veranstaltungen durchgeführt werden. Um Nutzungskonflikte mit diesen Veranstaltungen zu vermeiden, kann die öffentliche Nutzung des Feldes auf Teilflächen vorübergehend eingeschränkt sein.

Weitere Informationen über das Tempelhofer Feld sowie dessen weitere Entwicklung erhalten Sie an den Eingängen oder direkt bei der Grün Berlin GmbH gruen-berlin.de sowie über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin stadtentwicklung.berlin.de. Hier finden Sie auch Hinweise auf Führungen, Events und Sonderver anstaltungen.